Kostenpflichtige Dienste im Internet besser ersichtlich - Neues Gesetz zeigt Wirkung

Von Marion Selzer
30. August 2012

In letzter Zeit gab es immer wieder Beschwerden, dass kostenpflichtige Angebote nicht ausreichend gekennzeichnet waren. Auf Anraten der Verbraucherschutzzentrale wurde vor einem Monat eine neue Regelung zum Schutz von Internet-Nutzern erlassen.

Sobald ein Dienst auf einer Internetseite Kosten verursacht, muss ein entsprechender Warnhinweis erscheinen. Nun haben Nachforschungen ergeben, dass viele dubiose Seiten nicht mehr existieren. Ein voller Erfolg also für die Verbraucherschützer.

Anbieter, die sich nicht an die Neuregelung halten, müssen mit einer Abmahnung rechnen.