Kostenpflichtiger Tarifwechsel bei privaten Krankenversicherungen adé
Mitglieder von privaten Krankenversicherungen können aufatmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat beschlossen, dass Zuschläge bei einem Wechsel des Tarifs innerhalb einer privaten Krankenversicherung keine zusätzliche Kosten mit sich bringen darf. Grund für diesen Beschluss war die Tatsache, dass Versicherungen immer wieder neue Tarife ansetzten, um Neukunden anzuwerben. Die alten Tarife wurden einfach gekündigt, womit die Vertreter der alten Tarife gezwungen waren, mehr zu bezahlen. Jedoch an einem Punkt war der Tarifzuschlag umstritten: Bietet ein komplett neuer Tarif nicht auch andere Voraussetzungen und sei somit ein Zuschlag nicht gerechtfertigt?
Konkretes Beispiel hierfür war die Allianz, die zwar für gesunde Menschen ein neues, recht billiges Angebot machte, aber für einen Wechsel von alten Kunden in den neuen Tarif einen Zuschlag von 20% berechnete.
Dennoch, laut Versicherungsvertragsgesetzes, darf ein alter Kunde, dessen Gesundheitszustand sich selbst nach den Kriterien des neuen Tarifs nicht geändert hat, ohne zusätzliche Kosten in den neuen Tarif wechseln.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Wechseln-ohne-Kosten-article938054.html Abgerufen am 14. Juli 2010