Krank in Urlaub fahren, nur mit Zustimmung der Krankenkasse

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
11. Juni 2010

Wer längere Zeit krank ist und auch Krankengeld von der Krankenkasse bekommt, der muss, wenn er seinen Urlaub außerhalb von Deutschland verbringen möchte, die Zustimmung von seiner Krankenkasse einholen, denn so sieht es das Sozialgesetzbuch vor.

Hierbei muss der zuständigen Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung mit der Einverständniserklärung des Arztes vorgelegt werden, denn sonst entfällt der Anspruch auf weitere Krankengeldzahlung, wie auch die Landesvertretung Hessen von der Techniker Krankenkasse hinweist.

Aber selbst bei einem Urlaub in Deutschland sollte man dies bekanntgeben, denn wenn per Zufall der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor der Wohnungstür steht und der Versicherte nicht erreichbar ist, kann es Probleme bei der Zahlung des Krankengeldes geben, beziehungsweise dann auch hier eingestellt werden.