Krank melden? Arztattest bereits am ersten Fehltag nötig
Verlangt ein Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Krankschreibung eines Angestellten ein ärztliches Attest, ist das nach Ansicht der Richter vom Bundesarbeitsgericht rechtmäßig. Auch eine Begründung muss der Arbeitgeber nicht liefern. Gemäß des Urteils ist es das Recht eines Chefs, schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest zu verlangen.
Arbeitnehmer sollten daher nicht einfach so krank machen, sondern nur, wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit auch bescheinigen kann.
Quelle
- http://www.rp-online.de/wirtschaft/beruf/arbeitgeber-darf-attest-am-ersten-krankheitstag-fordern-1.3068317 Abgerufen am 15. November 2012