Kranke Senioren können Heimkosten von der Steuer absetzen

Von Dörte Rösler
4. April 2014

Ältere Menschen können krankheitsbedingte Heimkosten bei der Einkommenssteuer geltend machen. Damit das Finanzamt die Ausgaben für Pflege und Unterbringung als außergewöhnliche Belastung anerkennt, müssen diese aber im üblichen Rahmen liegen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden.

Gericht urteilt zugunsten der Klägerin

Im verhandelten Fall zahlte ein Seniorin für eine 75 Quadratmeter-Wohnung in Stift ein pauschales Entgelt für Unterbringung, Verpflegung und eine Grundbetreuung. Für darüber hinaus gehende Leistung hatte sie einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst des Heims.

Die Kosten für die ambulante Pflege wurden vom Fiskus anerkannt. Die Ausgaben für die Heimunterbringung wurden jedoch nur mit einem Tagessatz von 50 Euro angerechnet. Zu Unrecht, wie der Bundesfinanzhof nun nach einem zehnjährigen Prozessverlauf urteilte.

Staat kann bei Krankheitsgründen hinzugezogen werden

Wer aus Krankheitsgründen im Heim leben muss, dürfe den Staat auch an den Wohnkosten beteiligen. Die Ausgaben müssten jedoch dem medizinischen Aufwand entsprechen - und der Fiskus darf eine sogenannte Haushaltsersparnis abziehen. Wie hoch diese Summe ist, soll jetzt das Finanzgericht entscheiden.