Krankenkassen lehnen immer mehr "Mutter-Kind-Kuren" ab

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. Februar 2012

Seit dem Jahr 2007 besteht für Mütter, wenn ein Arzt dies medizinisch befürworten kann, ein Anspruch auf eine sogenannte "Mutter-Kind-Kur". So wurden als Grund für eine solche Kur, neben den medizinischen, auch Todesfälle innerhalb der Familie oder Beziehungsprobleme sowie finanzielle Probleme angegeben.

Aber die gesetzlichen Krankenkassen haben seitdem immer häufiger diesbezügliche Anträge abgelehnt. In den meisten Fällen wurde als Grund angegeben, dass auch eine ambulante Behandlung zu Hause möglich sei, nach dem Motto "ambulant statt stationär", was aber für solche Kuren nicht zutrifft.

Im letzten Jahr haben sich Vertreter des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit Vertretern des Deutschen Müttergenesungswerk zusammengesetzt und Änderungen erarbeitet, die jetzt beschlossen wurden, so dass neben den medizinischen Aspekten auch einer der obigen Gründe ausreichend ist.