Krankenkassen müssen Mitglieder rechtzeitig von einer bevorstehenden Pleite informieren
Ab dem Jahr 2012 tritt das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft und so gelten für die Krankenkassen dadurch neue strengere Pflichten. So müssen Krankenkassen, die von einer Pleite bedroht sind, zukünftig ihre Mitglieder rechtzeitig von dieser Situation in Kenntnis setzen und auch beim Wechsel in eine andere Kasse ihren Mitgliedern Hilfe zu kommen lassen. So müssen also die Mitglieder acht Wochen vor einer drohenden Insolvenz informiert und auch eine Liste aller möglichen Krankenkassen mit einem Aufnahmeantrag zur Verfügung gestellt werden.
Für einen Wechsel braucht man dann auch nicht in eine Geschäftsstelle zu gehen, wie das Bundesgesundheitsministerium berichtet. Auch dürfen dann andere Kassen die neuen Kunden wegen Alter, geringerem Einkommen oder wegen Krankheit nicht ablehnen. Im letzten Jahr waren etwa 170.000 Mitglieder der City BKK in Berlin von der Schließung betroffen und viele Mitglieder bekamen große Probleme, besonders Ältere und Kranke, eine neue Krankenkasse zu finden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Strengere-Vorschriften-ab-2012-article5102591.html Abgerufen am 3. Januar 2012