Krankenkassen müssen nicht zahlen, wenn der Patient eine Fettabsaugung verlangt
Weil Fettabsaugungen in Deutschland nicht als eine Behandlungsmethode zugelassen sind, brauchen Krankenkassen hierfür nicht zu zahlen. Das gilt selbst dann, wenn der Eingriff vom medizinischen Standpunkt her betrachtet sinnvoll ist. So hat das Sozialgericht in Mainz im vergangenen Monat entschieden. Erst wenn der Gemeinsame Bundesausschuss Fettabsaugungen als offizielle Behandlung anerkennt, müssen Krankenkassen hierfür zahlen.
Im Fall ging es um eine übergewichtige Frau, die wegen einer starken Ansammlung von Fettgewebe in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Ihre Krankenkasse wollte die Kosten für eine Fettabsaugung nicht übernehmen. Zu Recht nach der Ansicht der Richter aus Mainz.