Krankenkassen zahlen auch alternative Arzneimittel
Selbst wenn der Wirksamkeitsnachweis bei bestimmten alternativen Arzneimitteln fehlt, kommen einige Krankenkassen trotzdem für deren Kosten auf.
Die Techniker Krankenkasse erstattet beispielsweise bestimmte Naturarznei, sofern sie den Patienten vom Arzt verordnet wurden. Damit ist zum einen die korrekte Einnahme des Produktes garantiert und zum anderen kann der Versicherte davon ausgehen, dass diese Arznei auch die Beschwerden lindert.
Mit dem entsprechenden Privatrezept muss der Versicherte die Arznei in der Apotheke vorerst selbst zahlen und kann die Rechnung anschließend seiner Krankenkasse einreichen.
Allerdings begrenzt die Techniker Krankenkasse die Kosten für derartige alternative Arzneimittel auf 100 Euro jährlich.