Krankschreibung gilt und darf nicht zurückgewiesen werden
Arbeitgeber dürfen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten Arztes nicht pauschal zurückweisen. Wie das Apothekenmagazin Gesundheit berichtet, urteilte das Landgericht Erfurt (Az: 2 HK 0 180/04), dies widerspreche dem Prinzip der freien Arztwahl.
Ein misstrauischer Unternehmer hatte seiner Belegschaft mitgeteilt, die Atteste von zwei Ärzten grundsätzlich nicht anzuerkennen und in diesen Fällen die Lohnfortzahlung zu verweigern.