Was ist bei Krankmeldung erlaubt? Wichtige Hinweise, um seine Genesung nicht zu gefährden

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
8. April 2014

Wenn man aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung krankgeschrieben wird, gilt es, sich entsprechend zu schonen, um schnell wieder auf die Beine zu kommen und seinen Job ausführen zu können. Viele Arbeitnehmer fragen sich, was ihnen während der Genesungszeit eigentlich erlaubt ist, und was hingegen zu einer Kündigung führen könnte, wie zum Beispiel im Fall eines Patienten, der trotz Atemnot und Bluthochdruck bei einer Renovierung geholfen hatte, denn sein Arbeitgeber hatte ihn streng im Visier.

Was erlaubt ist, hängt von der Verletzung oder Erkrankung ab

Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist, "nichts tun, was seiner Genesung zuwiderläuft", sonst riskiert er eine Kündigung.

Doch dies heißt nicht, dass man sich, jedes mal wenn man das Haus verlässt, fürchten sollte. Solange vom Arzt keine strikte Bettruhe verordnet worden ist, sind Spaziergänge, Einkäufe etc. durchaus erlaubt. Hier sollte natürlich immer in Abhängigkeit der Verletzung oder Erkrankung abgewogen werden - einen Ballsport mit einer Beinverletzung auszuüben, sollte man logischerweise vermeiden.

Übrigens: dauert die Krankheit weniger als sechs Wochen lang an, muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterhin bezahlen, so ist es im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Nach diesen sechs Wochen springt bei gesetzlich versicherten Patienten die Krankenkasse ein; dabei beträgt die Summe des Krankengelds 70 Prozent des Bruttogehalts. Wird eine Verletzung selbst verursacht, beispielsweise durch verantwortungsloses Verhalten, kann es passieren, dass der Arbeitnehmer kein Gehalt erhält.