Krebsvorsorge: Kassenpatienten haben bald nur noch Beratungspflicht
Kürzlich hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss gegen die Pflicht zur Krebsvorsorge und für eine andere Form des Früherkennungstests entschieden.
Es reiche nun aus, dass Kassenpatienten einen Beratungsnachweis über das Für und Wider der Früherkennung haben. Damit entfällt die Pflicht zur regelmäßigen Vorsorge. Ohne den Nachweis werden höhere Zuzahlungen im Krankheitsfall gefordert. Frauen mit einem Geburtsdatum nach dem 1. April 1987 und Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden, sind davon betroffen.
Die Vorsorgepflicht stehe weniger im Einklang mit ethischen Grundsätzen als eine Beratungspflicht. Früherkennungstests seien nicht risikolos, beispielsweise durch die Strahlenbelastung bei Mammographien.