Kündigung bei Witzen gegen Papst rechtmäßig

Stuttgarter Richter haben eine Kündigung aufgrund eines Witzes über den Papst für angemessen erklärt

Von Marion Selzer
7. November 2011

Wer in einem Arbeitsverhältnis bei der katholischen Kirche steht, sollte mit Witzen über das Oberhaupt der Kirche lieber vorsichtig sein. Einen Krankenpfleger bei der Caritas hat es seinen Job gekostet, dass er im Internet einen Witz über den Papst gemacht hatte. Obwohl der Angestellte seine Aussagen lediglich als Satire ansah, sah das der Arbeitgeber anders und drohte dem Mann mit einer fristlosen Kündigung.

Auch außerhalb des Dienstes müssen sich Angestellte den Grundsätzen des katholischen Arbeitgebers gemäß verhalten

Auch wenn eine solche Kündigung durch die Richter aus Stuttgart als rechtmäßig angesehen worden wäre, konnten sich die Parteien darauf einigen, den Arbeitsvertrag aufzuheben. Allerdings wurde dem "Witzbold" erst nach einer Sperrfrist von zwölf Wochen Arbeitslosengeld bewilligt und hiergegen ging er rechtlich vor.

Die Richter sahen es als angemessen an, dass jemand, der bei einer katholischen Einrichtung beschäftigt ist, nach solchen Äußerungen fristlos gekündigt werden dürfe. Denn auch außer Dienst haben sich Angestellte widerspruchslos zu den Grundsätzen des katholischen Arbeitgebers zu verhalten. Auch dass der Mann ein Pseudonym verwendet habe, ändere nichts an den herabsetzenden Aussagen gegen den Papst, da er ohne weiteres als Urheber ausfindig gemacht werden konnte.