Arbeitsverweigerung wegen Lohnstreit rechtfertigt fristlose Kündigung

Von Dörte Rösler
19. Dezember 2013

Verweigert ein Mitarbeiter beharrlich die vereinbarten Leistungen, so darf der Arbeitgeber kündigen. Auch wenn der Beschäftige mit seinem Boykott nur auf unangemessene Bezahlung reagiert, schützt ihn das nicht vor dem Rauswurf. Das erklärt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil.

Stundenlohn von 7,86 Euro statt 12,00 Euro

Im konkreten Fall hatte sich ein Bodenleger einverstanden erklärt, ein größeres Projekt zum Akkordsatz zu erledigen. Bei genauer Berechnung des Zeitbedarfs für das Verlegen und erforderliche Nebenleistungen kam der 49-Jährige auf einen Stundensatz von 7,86 Euro. Regulär bezog er einen Stundenlohn von 12,00 Euro.

In der Konsequenz verlangte er von seinem Chef eine bessere Bezahlung für dieses Projekt. Alternativ bat er um einen anderen Einsatzort. Beides wurde abgelehnt, woraufhin der Mann sich weigerte die Arbeiten auszuführen. Auch nach mehreren Gesprächen war er nicht bereit, den Boden zum vereinbarten Tarif zu verlegen. Der Geschäftsführer überreichte ihm deshalb die fristlose Kündigung.

Erst arbeiten, dann um Lohn kämpfen

Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht entschied. Der Bodenleger hätte erst einmal die Arbeit verrichten müssen. Einen besseren Lohn hätte er anschließend erkämpfen können.