Kündigung beim privaten Internetsurfen während der Arbeitszeit

Kündigung kann bei erheblicher Beeinträchtigung der Arbeitszeit z.b. durch Internetnutzung folgen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. Juli 2010

Wenn ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit zu viel privat im Internet surft, so dass er seine eigentlichen Aufgaben nicht mehr wahrnimmt, so kann ihm die Kündigung ausgesprochen werden. Dies hat jetzt auch das Landesarbeitsgericht (LAG) in Niedersachsen so gesehen.

Angestellter bearbeit Unmengen an privater emails

Bei dem Fall hatte ein Arbeitnehmer im Gemeindeamt täglich zwischen 110 und 170 private E-Mails erhalten und bearbeitet, was schließlich dem Arbeitgeber, die Gemeinde, zu viel war und dem Angestellten, der schon über 30 Jahre beschäftigt war, kündigte.

Beeinträchtigung der Arbeitsleistung durch Gericht bestätigt

Vor Gericht gab der beschuldigte Arbeitnehmer an, dass die private Nutzung des PC nicht ausdrücklich untersagt wurde, doch da der Arbeitnehmer seine Pflichten und Aufgaben erheblich verletzte, wie das Gericht auch feststellen konnte, denn bei dieser Menge von privaten E-Mails blieb effektiv keine Zeit mehr für die eigentliche Arbeit, war die Kündigung auch rechtens.

So heißt es auch in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass eine private Nutzung des Internets oder des Dienst-PC die Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen darf.