Kündigung um Streit ausgesprochen? Das kann bitter werden

Von Marion Selzer
24. Juli 2012

Eigentlich sind mündlich ausgesprochene Kündigungen, vor allem dann, wenn sie im Streitfall ausgesprochen werden, nicht gültig. Nur wenn der Arbeitnehmer anschließend auch in Schriftform kündigt, ist die Sache fix. Aber es gibt auch Ausnahmen.

Wie die Richter vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden haben, werden mündlich ausgesprochene Kündigungen dann rechtskräftig, wenn sie wiederholt abgegeben werden. So in einem Fall einer Friseurin, die ihrer Chefin am Telefon die fristlose Kündigung einreichte und dies mehrfach bestätigte.

Einige Tage später bedauerte sie ihren Entschluss, doch zu spät, wie die Richter entschieden. Hier greife der Grundsatz von "Treu und Glauben" und die Frau muss die Konsequenzen ihrer Worte tragen.