Künstlich befruchtete Embryonen dürfen durch Gentests auf Erbkrankheiten geprüft werden

Nachdem Arzt Embryonen auf Gendefekte testete, wird neues Gesetz verabschiedet

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. Juli 2010

Paare, die sich Kinder wünschen, aber auf natürliche Weise keine bekommen können, greifen oft auf die künstliche Befruchtung von Eizellen zurück. Bei Leuten, die unter einer Erbkrankheit leiden, bestand bisher immer das Risiko, dass auch die künstlich befruchteten Embryonen die Anlage zu dieser Erbkrankheit in sich tragen. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat nun entschieden, dass Gentests bei Embryonen zwecks Feststellung von Erbkrankheiten erlaubt sein sollen und die Eltern somit einen Embryo wählen können, der keine Anlagen für eine Erbkrankheit hat.

Anstoß für die genauere Fassung des Gesetzes gab der Fall eines Frauenarztes aus Berlin, der für drei seiner Patientinnen, die genauso wie ihre Partner unter erblich bedingten Krankheiten leiden, einen Gentest, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, an Embryonen durchgeführt hatte und bei ihnen Defekte in den Genen entdeckte.

Neues Gesetz durch Selbstanzeige

Die Paare entschieden sich daraufhin gegen die Einpflanzung der befruchteten Eizellen. Diese ließ der Gynäkologe absterben und pflanzte den Frauen "gesunde" Eizellen ein. Um nicht rechtswidrig gehandelt zu haben und in der Hoffnung auf eine neue Fassung des Gesetzes zeigte sich der Arzt selbst an und erreichte damit schließlich, dass das Gesetz die Präimplantationsdiagnostik nun ausdrücklich erlaubt. Diese darf jedoch ausschließlich für die Feststellung von Gendefekten bei Embryonen eingesetzt werden.

Gegner dieser Gentests aber rechnen mit einem Missbrauch, damit die Eltern das Geschlecht ihres Kindes bestimmen können. Auch befürchtet man, dass einmal Kinder mit besonders guten körperlichen Eigenschaften "gezüchtet" werden, die dann kranken Kindern als Spender dienen könnten.