Kunden müssen nicht stundenlang auf Techniker der Telefongesellschaft warten

Von Dörte Rösler
2. Juli 2013

Das Warten auf den Techniker hat ein Ende: Wer einen neuen Telefonanschluss beantragt hat, muss dem Monteur zwar Zugang zur Anlage gewähren, er ist aber nicht verpflichtet, sich dafür einen ganzen Tag frei zu halten. In einem Urteil hält das Amtsgericht Bremen eine Wartezeit von ein bis zwei Stunden für angemessen.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Telefonanbieters ab, der einem Neukunden den Vertrag gekündigt und Schadensersatz gefordert hatte, weil es nicht gelungen war, das Telefon anzuschließen.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Kunde sich im konkreten Fall ausreichend kooperativ gezeigt. Es liege in der Verantwortung des Anbieters, einen präzisen Anschlusstermin zu nennen. Ein Zeitraum von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sei zu weit gefasst und für Berufstätige unzumutbar.