Länder fordern Änderungen von Regelung der Präimplantationsdiagnostik
Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat unlängst vorgeschlagen, dass man den Verordnungsentwurf bezüglich der Regelung der Präimplantationsdiagnostik des Bundesgesundheitsministeriums in wichtigen Fragen umbauen sollte.
Demnach solle ein Zentrum keinen Anspruch auf Zulassung haben, sofern dort eine PID vorgenommen wird. Der BMG-Entwurf will die Zahl der entsprechenden PID-Zentren dagegen nicht begrenzen, wofür laut dem Ministerium verfassungsrechtliche Gründe vorliegen. Allerdings sieht dies der Bundesrat nicht ein, da es schließlich nicht um eine "objektive Zulassungsbeschränkung" gehe.
Ein weiterer Vorschlag des Ausschusses sieht vor, dass höchstens eine Ethikkommission je Bundesland zugelassen wird. Über sämtliche Empfehlungen wird das Bundesrats-Plenum am 1. Februar entscheiden.