Lärmbelästigung - Besucher darf kein Hausverbot erteilt werden

Von Matthias Bossaller
6. März 2012

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Koblenz wollte dem Besucher der Mitbewohnerin ein Hausverbot erteilen. Der Grund: Der Mann habe starken Lärm verursacht. Dagegen wehrte sich die Mitbewohnerin vor Gericht - mit Erfolg.

Das Landgericht Koblenz entschied, dass die WG nicht ohne weiteres ein Hausverbot verhängen kann, selbst wenn der Besucher für unverhältnismäßigen Lärm sorgt. Ein Verbot könne nur ausgesprochen werden, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, den Lärm zu beseitigen. Das konnten die Wohnungseigentümer jedoch nicht nachweisen. Der Richter begründete ferner, ein Hausverbot für den Freund hätte das Eigentumsrecht der Klägerin unverhältnismäßig eingeschränkt.