Landesgericht Köln bestätigt DSL-Flatrates bei der Deutschen Telekom

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. November 2013

Die Deutsche Telekom hatte schon in den vergangenen Monaten angekündigt, dass sie die Übertragungsgeschwindigkeiten beim Surfen im Internet verringern wollen, wenn ein bestimmtes Datenvolumen überschritten wurde. So sollen dadurch auch die sogenannten DSL-Flatrates quasi abgeschafft werden. Betroffen dadurch wären einmal die Verringerung der Übertragungsrate auf 384 Kilobit pro Sekunde sowie die auf 2 Megabit pro Sekunde.

Doch jetzt hat das Landgericht Köln dieser Vorgehensweise widersprochen, nachdem auch die Verbraucherzentrale NRW dagegen Klage eingereicht hatte. Doch eine Berufung beim Oberlandesgericht ist noch möglich, was wahrscheinlich das Unternehmen auch machen wird. Im Endeffekt wäre wieder der Verbraucher der Dumme, denn bei einer sogenannten Flatrate mit einem Festpreis will man auch dauerhaft eine bestimmte Geschwindigkeit beim Surfen im Internet bekommen. Wenn die Telekom ihr Vorhaben durchsetzt, würden beispielsweise Kunden mit den VDSL-Verträgen nach Überschreitung des Datenvolumens nur noch etwa 10 Prozent der ursprünglichen Geschwindigkeit zur Verfügung stehen.

Von dieser Einschränkung wären aber nicht nur die sogenannten "Dauersurfer" betroffen, sondern auch die Verbraucher, die einmal schnell sich aus dem Internet Filme herunterladen wollen. Von den geplanten Änderungen der Telekom sind vornehmlich neue Verträge ab dem 2. Mai 2013 betroffen oder auch ältere Verträge, die umgestellt wurden.