Landesgericht Stuttgart entscheidet für Mini-Denkmäler

Gunter Demnigs Stolpersteine zur Erinnerung an NS-Opfer genehmigt

Von Matthias Bossaller
19. September 2011

In ganz Europa sind 27.000 zehn Zentimeter große, quadratförmige Messingplatten in den Gehwegen eingelassen, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern sollen. Der Kölner Künstler Gunter Demnig verteilt seit 20 Jahren die "Stolpersteine", auf deren Oberfläche die Namen und Lebensdaten der während der NS-Zeit zu Tode gekommenen Personen stehen.

Zahlreiche Beschwerden von Einzelpersonen

Eine gute Idee findet die Mehrheit der europäischen Bevölkerung. Doch hin und wieder stoßen sich Personen an den "Stolpersteinen". Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) ließ die Steine nicht zu, da er eine "Inflationierung der Gedenkstätten" befürchtete.

Grundeigentümer wehren sich gegen die Kunstobjekte vor ihrem Haus. So geschehen in Stuttgart. Ein Ehepaar sieht sich in seiner Familienehre verletzt, da es der Meinung ist, es könnte der Eindruck entstehen, dass die auf den vor dem Haus liegenden Steinen erwähnten jüdische Eheleute Henle von dort deportiert worden seien.

2010 klagten die Leute gegen die Stadt Stuttgart. Das Landesgericht Stuttgart entschied jedoch zugunsten der "Stolpersteine". Die Kunstobjekte würden keine Beeinträchtigung oder Wertminderung des Eigentums der Kläger darstellen, müssten demnach auch nicht entfernt werden.