Landessozialgericht: Meniskusschaden ist Berufskrankheit bei Fußballspielern

Von Ingrid Neufeld
14. November 2013

Sport ist nicht nur gesund, sondern trägt auch Risiken. So kommt es bei Fußballern häufig vor, dass bei ihnen ein Meniskusschaden eintritt. Das betrifft keineswegs nur Bundesliga-Spieler.

Trotzdem sieht das die Berufsgenossenschaft anders. Sie hatte einem 1977 geborenen Lizenzspieler die Anrechnung seines Meniskusschadens als Arbeitsunfall abgelehnt. Sie behauptete, dass es auch andere Ursachen für den Schaden geben könnte, denn es "habe keine ausreichende Belastungsintensität vorgelegen".

Das hessische Landessozialgericht urteilte nun gegen die Berufsgenossenschaft. Denn auch wenn Spieler in der ersten bis vierten Liga spielten, "sei von einer überdurchschnittlich hohen Belastung der Kniegelenke auszugehen". Es ist dabei ohne Belang, ob schon Vorschäden durch das jahrelange Fußballtraining bestanden haben.(Az.: L 9 U 214/09.