Langfristige Therapien bei chronischen Leiden können beantragt werden

Von Cornelia Scherpe
16. Februar 2012

Bei Beschwerden geht man zu seinem Hausarzt und lässt sich behandeln. Oft beinhaltet das eine Überweisung zu einem Facharzt oder direkt die Verordnung zu einer Therapie, beispielsweise beim Physiotherapeuten. In der Regel bekommt man dort sechs einzelne Sitzungen, danach sollten die Beschwerden verschwunden sein oder ein weiterer Gang zum Arzt wird notwendig.

Bei sehr schweren oder bereits nachweisbar chronischen Krankheiten kann das sehr zeitintensiv und auch nervraubend werden. Die zusätzliche Arbeit kann man sich ersparen, indem man beim Arzt um eine dauerhafte Therapie bittet. Sind alle Anforderungen erfüllt, so kann dieser eine solche bei der zuständigen Krankenkasse in Auftrag geben. Einen solchen Antrag muss die Krankenkasse übrigens innerhalb eines Monats bearbeiten, da der Patient ja offensichtlich akuten Bedarf an einer Therapie hat. Sollte die Kasse nicht in der vorgeschriebenen Zeit antworten, so gilt der Antrag des Patienten automatisch als genehmigt.

Besonders auf diesen letzten Punkt weist aktuell die UPD, die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands, hin. Und auch Angehörige können im Namen eines Erkrankten den Antrag stellen, allerdings muss dafür eine Vollmacht des betreffenden Patienten vorliegen.