Langjähriges Problem zwischen Mietern und Vermietern nun entschiede
Der Bundesgerichtshof schafft durch sein Urteil in einem langjährigen Streitfall zwischen Mietern und Vermietern endlich Klarheit. Bislang kam es immer wieder zu Streitigkeiten bei der Heizkostenabrechnung.
Nun haben die Richter vom BGH geklärt, dass Mieter nur den Anteil der Heizkosten zahlen müssen, den sie auch wirklich verbraucht haben. Die Vorlegung einer pauschalen Heizkostenabrechnung, bei nur die vom Vermieter vorgeleisteten Abschläge Berücksichtigung finden, ist daher unrechtmäßig. Denn diese richten sich allein am Verbrauch des Vorjahrs und entsprechen nicht dem tatsächlichen Verbrauch. Der Mieterbund begrüßt das mieterfreundliche Urteil.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Tatsaechlicher-Verbrauch-zaehlt-article5380176.html Abgerufen am 6. Februar 2012