Lebendversuche an Tieren für Rettungssanitäter verboten
Als ein Unternehmen für die Ausbildung zum Rettungssanitäter Übungen an lebenden Schweinen vorsah, sprach das Bundesland Thüringen ein Verbot gegen solche Maßnahmen aus. Daraufhin zog die Firma vor Gericht.
Doch auch die Richter vom Verwaltungsgericht Gera erklärten ihrer Ansicht nach Übungsoperationen an zwar betäubten, aber lebenden Tieren als unnütz und untragbar. Als die Kläger dies erkannten, nahmen sie ihre Klage zurück. Eine solche Praxis bleibt daher untersagt.