Lehrer will befördert werden und geht deshalb vor Gericht
Regensburg: Gericht entscheidet über mögliche Beförderung eines Mathematik-Oberstudienrats
Ein Oberstudienrat für Mathematik am Von-Müller-Gymnasium in Regensburg fühlte sich von seinem Chef, dem Oberstudiendirektor und Leiter der Schule, benachteiligt und ging vor Gericht, denn er wollte eine Beförderung zum Studiendirektor erreichen. Da aber die Stadt Regensburg Träger der Schule ist, müssen Beförderungen auch von dort genehmigt werden, wobei natürlich das Urteil des Schulleiters im Vordergrund steht.
Oberstudienrat erhielt bereits eine Absage
Dieser hatte aber schon im Jahr 2008 dem Kollegen mitgeteilt, dass er für den Posten eines Studiendirektors, der auch stellvertretender Schulleiter oder auch als Mitarbeiter im Direktorat tätig ist, nicht geeignet sei.
Dies passte aber dem Mathematiklehrer aber überhaupt nicht, denn er hatte auch schon den Posten des Fachbereichsleiters übernommen, weil der bisherige Leiter für einige Zeit ins Ausland ging, und der Herr Lehrer sah darin doch einen Grund für eine Beförderung.
Doch auch die Stadt hatte seinerzeit nicht reagiert, denn sie hatte diesen Posten des bisherigen Fachbereichsleiters neu ausgeschrieben und trotzdem die vorübergehende Übernahme dieser Tätigkeit durch den Kläger akzeptiert. Aber dies ist oftmals auch Schulrealität.
Endgültige Entscheidung steht noch aus
Ob nun der Oberstudienrat zum Studiendirektor befördert werden muss, was ein Aufstieg in der Besoldungsgruppe von "A14" nach "A15" bedeutet und natürlich verbunden auch mit einem höheren Gehalt, das muss nun das Gericht entscheiden.
Hoffentlich hatte der Herr Oberstudienrat an dem Vormittag des Gerichtstermins auch frei und nicht den Unterricht geschwänzt.