Lehrpersonal in Baden-Württemberg darf mit Schülern keinen Kontakt über die Social Networks pflegen
Das Landesministerium in Baden-Württemberg hat den Lehren an den dortigen Schulen, wegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, untersagt mit ihren Schülern, aber auch den Kollegen Kontakt über die Social Networks zu pflegen. Aber innerhalb des Schulunterrichts dürfen diese benutzt werden, um den Schülern die Arbeitsweise sowie die Vor- und Nachteile zu erklären, wobei auch auf die Risiken hingewiesen werden soll.
Die zuständigen Stellen wissen zwar, dass heutzutage immer mehr Jugendliche diese Internet-Möglichkeit nutzen um zu kommunizieren und selbst viele Lehrkräfte zeigen immer mehr Interesse daran. Aber die Schulen müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgrund des Landesdatenschutzgesetz beachten, wie ein Sprecher des Landesmedienzentrums in Baden-Württemberg erklärt.
So dürfen personenbezogene Daten nicht über diese Netzwerke verbreitet werden, beispielsweise auch Noten der Schüler übermitteln. Für die Kontaktaufnahme zwischen den Lehren und Schülern, oder auch des Lehrpersonals untereinander, gibt es unter anderem auch die Möglichkeit per E-Mail zu kommunizieren.