Leichenpräparator Gunther von Hagens weiterhin Professor
Der wegen seiner Ausstellung "Körperwelten" umstrittene Gunther von Hagens hat vor Gericht einen Erfolg errungen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jetzt entschieden, dass der 67-Jährige seinen Professorentitel rechtmäßig getragen hat, auch wenn er kein Kürzel für das Herkunftsland verwendete. Die Richter erklärten, dass der Leichenpräparator nicht besonders darauf hinweisen müsse, dass es sich bei dem Titel um einen chinesischen Gastprofessorentitel handele.
Die Universität Heidelberg hatte von Hagens Titelmissbrauch vorgeworfen, da er 2002 und 2003 in fünf Fällen Schriftstücke mit "Prof." oder "Professor" Dr. Gunther von Hagens unterzeichnet habe. Dazu sei er nicht berechtigt gewesen, so die Hochschule. Doch schon 2007 hatte ein Gericht dem 67-Jährigen recht gegeben.
Nun wollte von Hagens, der studierter Mediziner ist und zudem einen deutschen Doktortitel besitzt, nicht nur das Urteil noch einmal bestätigt haben, sondern fordert obendrein vom Land Nordrhein-Westfalen zwei Millionen Euro Schadensersatz. Dies hat das OVG jedoch noch nicht abschließend entschieden.