Leiser Karnevalsumzug in Berlin
Der Senat in Berlin hat für den bevorstehenden Karnevalsumzug eine maximale Lärmgrenze von 70 Dezibel genehmigt, wie es die Ausführungsverordnung zum Landesimmissionsschutzgesetz vorschreibt. So dürfen also die Jecken an der Spree, die schon seit elf Jahren über den "Kudamm" ziehen, nicht lauter als beispielsweise ein Rasenmäher sein.
Wie der Senat dem Festkomitee mitteilte, darf es nur bei "Veranstaltungen von außergewöhnlicher Bedeutung" lauter werden. Der Karnevalsumzug fällt aber nicht darunter und wird eher als Störung und Lärmbelästigung gesehen. So wird vielleicht der diesjährige Karnevalsumzug in Berlin wie ein Trauerzug über den Kurfürstendamm ziehen.