Letzter Wille bleibt gültig - auch wenn die OP vorbei ist

Von Marion Selzer
6. August 2012

Wer ein Testament aufsetzt, weil er befürchtet eine anstehende Operation nicht zu überleben, der sollte daran denken, dass das Testament auch nach erfolgreich geglückter OP gültig bleibt. So haben jedenfalls die Richter vom Oberlandesgericht München in einem Fall entschieden, bei dem ein Mann schon im Jahre 1983 ein Testament vor seiner OP aufgesetzt hatte und darin seine Lebenspartnerin als Alleinerbin einsetzte.

Nach seinem Tod im Jahre 2010 wollten zwei Cousinen des Verstorbenen dagegen vorgehen, dass sich die Lebensgefährtin als Alleinerbin einsetzte. Doch die Richter hielten nach wie vor an dem Testament fest. Hätte der Verstorbene gewollt, dass es seine Gültigkeit nach erfolgreich überstandener OP verliert, hätte er es widerrufen müssen.