Lichttherapie bei Hautkrankheiten

Von Frank Hertel
1. Juli 2011

Gegen einige verbreitete Hautkrankheiten wird oft Lichtbestrahlung eingesetzt. Bei Schuppenflechte und Neurodermitis können etwa bestimmte UV-Strahlen eine Heilwirkung erzielen.

Hier bestimmt der Dermatologe erst den Hauttyp und dann empfiehlt er eine Bestrahlungsform. In einigen Fällen werden die Kosten dieser UV-Therapie von der Krankenkasse übernommen. Gegen leichte bis mittelschwere Akne helfen Blaulicht und Rotlicht. Blaulicht wirkt antibakteriell und versorgt die Hautporen mit Sauerstoff. Hier könnte es Sinn machen, sich selbst solche Geräte ab etwa 100 Euro anzuschaffen, da eine regelmäßige Bestrahlung notwendig ist und man sich auf diese Weise nicht so oft zum Arzt begeben muss.

Zur genauen Abklärung, ob und auf welche Lichttherapie man bei einer Hautkrankheit zurückgreifen kann, ist der Gang zum fachkundigen Dermatologen allerdings unerlässlich.