"Like" auf Facebook fällt unter die freie Meinungsäußerung - Ärger gibt es dafür nicht!

Von Heidi Albrecht
20. September 2013

Wer auf einer Facebook Seite den "Like" Button klickt, äußert nur seine freie Meinung. Wenn also ein Mann den Daumen hoch klickt für die gegnerische Partei seines Chefs, dann darf er dafür keinen Ärger bekommen. Das entschied nun sogar ein US-Gericht.

Wer den "gefällt mir" Knopf klickt, kann sich dem Urteil nach auf die Meinungsfreiheit berufen. Ein Bundesgericht in Richmond im Staat von Virginia hatte entschieden, dass diese Funktion bei Facebook vom Recht auf freie Rede geschützt wird.

Anlass zu diesem Beschluss war die Klage eines Polizisten in Virginia. Er wurde vom Chef gekündigt, weil er "Like" für die gegnerische Partie klickte. Der Chef warf ihn raus und der Polizist verklagte ihn, wegen Verletzung seines Rechts auf Redefreiheit. Das Gericht gab dem Polizisten Recht.

Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU und Facebook hatten zu diesem Fall gemeinsam Stellung bezogen und kamen überein, dass die "gefällt mir" Funktion" es verdient, von der Verfassung geschützt zu werden.