Live-Übertragung im Internet bringt Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund in Bedrängnis

Von Ingo Krüger
18. Juli 2013

Die Testbegegnung gegen den Schweizer Fußball-Erstligisten FC Basel hat Borussia Dortmund mit 3:1 gewonnen. Doch nun droht dem westfälischen Bundesligaklub ein juristisches Nachspiel, denn die Liveübertragung der Partie im Internet auf der vereinseigenen Video-Plattform BVB-total live war möglicherweise nicht rechtens.

Die Landesmedienanstalt für Nordrhein-Westfalen überprüft, ob der BVB einen Verstoß gegen die Lizenzierungsauflagen begangen hat. On-Demand-Videos von Spielen, Pressekonferenzen oder Kurzfilme aus dem Trainingslager sind erlaubt, da sie als sogenannte Telemediendienste gelten. Bei einer Direktübertragung mit Live-Moderation könne es jedoch zu einem Bruch des Rundfunkrechts gekommen sein, so die Landesmedienanstalt.

Anders als Bayern München, das für seinen Video-Account FCBtv eine entsprechende Lizenz beantragt und von der Bayerischen Landesmedienanstalt auch bekommen hat, besitzt der BVB keine solche Genehmigung. Erst eine solche Lizenz erlaubt jedoch den Abruf von Live-Spielen.

Borussia Dortmund hat unterdessen bekanntgegeben, dass sich der Verein wegen der Übertragung "in Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden" befinde.