Lohnpfändung bei Mutter wegen fehlenden 67 Cent für Kindergartengebühr

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Juli 2008

Einer zweifachen 37-jährigen Mutter aus Salzburg sollte wegen 67 Cent ihr Gehalt gepfändet werden. Die Salzburgerin hatte es versäumt, die Kindergartenkosten ihrer Söhne zu bezahlen und beglich den ausstehenden Betrag dann in bar.

Allerdings blieb eine Differenz von 67 Cent, die angeblich noch fehlten, bestehen. Eine Mahnung ignorierte die Frau, sie hatte den Betrag ja bar eingezahlt. Nachdem sie nicht reagierte, wurde ihr eine Strafe von 200 Euro berechnet und bei ihrem Arbeitgeber wurde ein Schreiben zur Lohnpfändung zugestellt. Einspruch legte die Salzburgerin aus Rücksicht auf ihre Kinder keinen ein.

Auf Nachfrage einer Zeitung erklärte die Betreibergesellschaft, dass es ein Fehler der Juristen gewesen sei und die Angelegenheit umgehend bereinigt werden würde.