Lohnpfändung: Gericht gibt Vermieter recht
Laut Urteil des Obersten Landesgerichts Koblenz ist ein Vermieter dazu berechtigt, sich beim Arbeitgeber des Mieters Informationen über eine eventuelle Lohnpfändung einzuholen. Der zuständige Richter entschied, dass der Arbeitgeber für den Schaden aufkommen muss, wenn er vorher die Fragen nicht korrekt beantwortet hat.
In diesem Falle muss der Vermieter den Mietvertrag sofort kündigen, da er sonst keine Entschädigung enthält. In einem speziellen Fall ließ ein Vermieter den Vertrag weiterlaufen, obwohl er wusste, dass der Arbeitgeber falsch ausgesagt hatte.