Lottogewinner muss Ex-Frau eine Viertelmillion abgeben - Scheidungsantrag kam zu spät
Ein Lottogewinn hat schon so manche Familie entzweit. Aber auch wenn Eheleute schon lange getrennt leben, kann der Sechser im Lotto für Zwist sorgen. Der Bundesgerichtshof hat einen Mann dazu verpflichtet, seinen Gewinn mit der Ex-Frau zu teilen, obwohl sie zum Zeitpunkt des Gewinns schon acht Jahre kein Paar mehr waren.
Allerdings: die Scheidung reichte der glückliche Gewinner erst zwei Monate nach der Auslosung ein. Nach Ansicht der Richter reicht die bloße Trennungszeit aber nicht aus, um die Ansprüche der Ehefrau erlöschen zu lassen. Da das Datum des Scheidungsantrages nach dem Lottogewinn liegt, muss die Summe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Der Gesamtgewinn auf den Lottoschein betrug knapp eine Million Euro. Die Hälfte entfällt auf die aktuelle Lebensgefährtin des Mannes. Von der verbleibenden Summe verlangte die Ex-Frau und Mutter von drei gemeinsamen Kindern einen Anteil von 242.500 Euro. Der Bundesgerichtshof erkannte diese Forderung in vollem Umfang an.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Muss-der-Lottogewinn-geteilt-werden-article11541911.html Abgerufen am 18. Oktober 2013