Mainzer Gerichtsurteil: Ab 1,6 Promille droht ab jetzt auch Fußgängern der Führerscheinentzug

Von Frank Hertel
11. Juli 2012

Deutsche Richter werden immer mutiger. Nachdem ein Kölner Gericht die Beschneidung in Deutschland verboten hat und gestern das Verfassungsgericht den europäischen Rettungsschirm ESM gestoppt hat, erlaubt sich das Verwaltungsgericht Mainz ein Grundsatzurteil, das es in sich hat.

Ein Mann hatte mit 3,0 Promille im Blut auf einem Straßenfest radaliert. Daraufhin hatte ihm die Führerscheinstelle den Führerschein entzogen und ihn zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten "verdonnert". Der Mann klagte gegen diese Maßnahme, weil er auf dem Fest gar nicht mit dem Auto unterwegs war. Das Mainzer Gericht wies die Klage nun ab und gab der Führerscheinstelle recht. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass ein Mensch, der es überhaupt schaffe, mehr als 1,6 Promille zu trinken, so stark an Alkohol gewöhnt sei, dass eine erhebliche Gefahr bestünde, dass er betrunken Auto fahre.

Wenn dieses Urteil Bestand hat, darf ab sofort jeder Mensch, der mit über 1,6 Promille erwischt wird, damit rechnen, dass man ihm den Führerschein entzieht.