Manche Eltern fliegen mit ihren Kindern trotz Schulpflicht früher in die Ferien

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Juni 2013

In Deutschland beginnen die Sommerferien in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten, damit eine Urlaubsreisewelle nicht auf den Autobahnen zu einem unendlichen Stau führt oder die Flughäfen überfüllt sind. So werden dieses Jahr die Schüler in Berlin und Brandenburg zuerst in die Schulferien gehen (19.6. oder 20.6. bis 2.8.). Die Schüler in dem bevölkerungsreichsten Land NRW müssen sich aber noch bis Mitte Juli gedulden und in Bayern beginnen die Schulferien erst am 31. Juli 2013.

Doch manche Eltern fahren mit ihren schulpflichtigen Kindern auch schon ein oder zwei Tage vor dem offiziellen Ferienbeginn, aus Kostengründen, in den Jahresurlaub. So werden bei der Zeugnisausgabe manche Schüler schon an ihrem Ferienort, beispielsweise auf Mallorca oder in der Türkei sein. Wie jetzt betroffene Eltern erklären, sparen sie durch den früheren Abflugtag bis zu 1.000 Euro.

Doch um dies zu ermöglichen, müssen die Eltern beim Schulleiter und der Klassenlehrerin einen Antrag stellen, der aber meistens auch genehmigt wird, obwohl es eigentlich verboten ist. So steht es auch im Paragraph 46 des Schulgesetz, dass nur aus wichtigen Gründen eine Befreiung vom Unterricht möglich sei, wozu der vorzeitige Urlaub nicht gehört.

Als wichtiger Grund gelten beispielsweise Todesfälle innerhalb der Familie oder auch Hochzeiten sowie dringende Termine im Krankenhaus. Aber einige Schulleiter und Klassenlehrer sehen diese Regelung nicht so eng und so werden dann auch zukünftig Eltern mit ihren schulpflichtigen Kindern ein oder zwei Tage früher in die Ferien starten, trotz Schulpflicht.