Mangelhafte Brustimplantate von PIP: Frau erhält kein Schmerzensgeld

Von Alexander Kirschbaum
19. März 2013

Das Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz hat eine Schmerzensgeldforderung einer Frau, der ein billiges Brustimplantat eingesetzt worden war, abgewiesen. Wie mittlerweile bekannt ist, sind Brustimplantate der französischen Firma PIP illegal mit leicht zerbrechlichem Industriesilikon befüllt.

Die Klägerin hatte sich ein solches Implantat nach einer Operation zu Krebsvorsorge einsetzen lassen. Nach bekannt werden des Skandals forderte die Frau Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro. Die bloße Gefahr, die von den mangelhaften Implantaten ausgeht, reicht laut dem Gericht allerdings nicht aus, um der Klage stattzugeben.

Erst bei gesundheitlichen Schädigungen seien Schmerzensgeldforderungen gerechtfertigt. Die Frau kann noch in Berufung gehen. In Deutschland wurden die gesundheitsgefährdenden Polster über 5000 Frauen eingesetzt, die Herstellerfirma PIP ist mittlerweile pleite.