Mann stellte sich als Samenspender für lesbisches Paar zur Verfügung - nun soll er zahlen

Lesbische Mütter fordern Samenspender für ihr Kind zur Unterhaltszahlung auf

Von Jana Treber
28. Februar 2011

Im Dezember 2005 suchte ein lesbisches Paar nach einem Samenspender. Klaus Schröder meldete sich. Das Baby wurde geboren und die ersten Monate verliefen problemlos. Als dann jedoch das Kind zweieinhalb Jahre alt war, sollte Klaus Schröder auf einmal Unterhalt für den kleinen David zahlen.

In Deutschland ist dies der erste Gerichtsfall, der sich mit dieser Problematik befasst. Denn wie meist in diesen Fällen, "erlauben" die Mütter, dass der "Vater" das Kind sehen darf, Unterhaltszahlungen jedoch muss er nicht leisten. In diesem Fall entschieden die beiden Mütter anders. Sie wollen, dass Davids Vater monatlich Unterhalt bezahlt.

Rechtlich nicht haftbar

In der Regel ist es jedoch so, dass solche "privaten" Vereinbarungen rechtlich gesehen nicht haltbar sind. Denn im Familienrecht geht es um das Wohl des Kindes. Und wenn die Vaterschaft offiziell anerkannt wird, muss der Vater auch für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Hier handelt es sich um eine monatliche Zahlung Schröders in Höhe von rund 270 Euro.

Klaus Schröder hat die Vaterschaft nun abgestritten. Sollte er damit keinen Erfolg haben, muss er wohl den Klageweg beschreiten. Er ist dafür, dass die Gesetze geändert werden. Es kann nicht sein, dass Mütter Samenspender suchen und dann so mit ihnen umgegangen werde. Der mittlerweile 52-jährige hat nunmehr zwei weitere Kinder - mit seiner ihm angetrauten Ehefrau.