Masern in der Schule - trotz fehlendem Impfschutz dürfen Kinder kein Schulverbot bekommen
Die Gesundheit geht vor, das hört man immer wieder. Kranke Mitarbeiter sollten im eigenen Interesse und im Interesse der Kollegen daheim bleiben und besonders in Kindergärten und Schulen achtet man darauf, dass keine ansteckenden Erreger die Runde machen. So sollte auch bei einem bekannten Fall mit Masern das betroffene Kind auf jedem Fall zu Hause behalten werden, damit keine Epidemie in Kindergarten oder Schule ausbricht. Ist es zu einem solchen Fall gekommen, machen Schulen oft von der Möglichkeit Gebrauch, nur geimpfte Kinder und Jugendliche weiter am Unterricht teilnehmen zu lassen.
2007 hatte eine Grundschule und die angrenzende Gesamtschule davon Gebrauch gemacht, als viele Maser-Fälle die Runde machten. Die Behörden wurden eingeschaltet und kontrollierten die Impfausweise aller Kinder. Wer nicht geschützt war, durfte dies nachholen und dann wieder zum Unterricht erscheinen. Dabei war ein Schüler der Gesamtschule dabei, der nicht geimpft war und dessen Eltern sich weigerten, eine Schutzimpfung durchführen zu lassen. Der Junge erhielt ein Schulverbot, doch dagegen klagten die Eltern. Sie bekamen Recht.
Laut Gerichtsurteil darf nun niemand mehr wegen einer fehlenden Impfung vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ein Schulverbot ist nur dann angemessen, wenn durch Symptome eine echte Ansteckungsgefahr für die Mitschüler besteht.