Medikamente aus der Homöopathie sind nicht erstattungsfähig
Laut Bundesgesundheitsministerium sind Naturheilmittel, wie auch homöopathische Medikamente, in den meisten Fällen nicht erstattungsfähig. Ausgenommen davon können Patienten mit schweren Erkrankungen oder auch Kinder sein.
Eine Sprecherin sagte dazu: "Grundsätzlich gilt, dass Arzneimittel aus diesem Bereich zum großen Teil nicht verschreibungspflichtig sind". Seit 2007 stellen Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife zur Verfügung, um homöopathische Mittel erstattet zu bekommen. Diese sollen jedoch in diesem Jahr nochmal geprüft werden.