Mediziner befürworten Beschneidungs-Urteil des Kölner Landgerichts

Von Max Staender
13. Juli 2012

Das vor kurzem gefällte Beschneidungs-Urteil vom Landgericht in Köln wird auch vom Klinischen Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universität Düsseldorf befürwortet. Laut dem Vizedirektor Matthias Franz kann die Beschneidung von Jungen im frühen Alter neben körperlichen auch psychische Langzeitfolgen haben. Außerdem gebe es überhaupt keine Begründung aus medizinischer Sicht, so Franz.

Schon bald werden wahrscheinlich dutzende Prozesse auf Schadensersatz gegen die Eltern sowie Ärzte erfolgen, welche den Eingriff bewilligt haben, wo die Vorhaut der Jungen beschnitten wird. Die Kölner Richter werteten die Beschneidung als Körperverletzung, womit sie künftig als Straftat gilt, was sowohl muslimische als auch jüdische Verbände hierzulande heftig kritisierten.

Während in Deutschland schätzungsweise 15 bis 20 Prozent der Männer beschnitten sind, liegt diese Quote weltweit bei etwa 30 Prozent.