Mehr Rechte für Flugpassagiere - Abflugzeiten dürfen kurzfritig nicht verschoben werden

Von Katharina Cichosch
7. März 2013

Fluglinien und Reiseveranstalter können ihre Abflugzeiten nicht ohne Weiteres kurzfristig ändern. So zumindest lauten die noch nichts rechtskräftigen Urteile, die jetzt im Rahmen von Klagen seitens der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen TUI und British Airways erhoben wurden.

In beiden Fällen waren Flüge kurzfritig verschoben worden, also deutlich früher oder aber später gestartet. Die möglichen Folgen für den betroffenen Fluggast können enorm sein: Verpasste Anschlussflüge oder sogar verpasste, weil zu früh gestartete Flüge am Startflughafen, Mehrkosten für zusätzliche Übernachtungen und jede Menge Zeit und Nerven.

In beiden Fällen hatten die zuständigen Oberlandesgerichte in Celle und Frankfurt am Main festgestellt, dass Flugzeiten nicht unverbindlich seien und nur bei triftigem Grund geändert werden dürften. Eine rein willkürliche Verschiebung ist demnach nicht zulässig.

Noch sind beide Urteile nicht rechtskräftig, der Reiseveranstalter TUI hat bereits gegen die angeordnete Streichung einer Klausel Berufung eingelegt. In der Klausel behält sich der Reiseveranstalter eine mögliche Verschiebung der Flugzeiten vor. Eine ähnliche Formulierung hatte zuvor das Kammergericht Berlin der Fluggesellschaft easyJet verboten.