Fluggäste haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, auch ohne Buchungsbeleg
Kommt es beim Abflug zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, können die betroffenen Fluggäste von der Airline eine finanzielle Entschädigung verlangen. Das gilt nach Ansicht der Richter vom Amtsgericht Düsseldorf auch dann, wenn der Kunde keinen schriftlichen Buchungsbeleg vorlegen kann. Einzig und allein der Nachweis, dass der Flug auf die Personen gebucht wurde, reicht für diesen Anspruch aus.
Im Fall ging es um eine Fluggesellschaft, die einem Ehepaar die Erstattung verweigerte, weil das Ehepaar keinen schriftlichen Beleg über die Buchung vorlegen konnte.
Gemäß dem Urteil des Amtsgerichts muss die Airline nun doch zahlen.
Quelle
- http://www.spiegel.de/reise/aktuell/ausgleich-ohne-schriftliche-buchungsbestaetigung-bei-flugverspaetung-a-863522.html Abgerufen am 29. Oktober 2012