Mehr Rechte für ledige Väter: Das Sorgerecht wird reformiert

Von Nicole Freialdenhoven
5. Juli 2012

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 die Rechte unverheirateter Väter stärkte, zieht nun der Gesetzgeber mit einer neuen Regelung nach. Damit wird es für die Väter leichter, ihren Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht notfalls gegen den Willen der Mutter durchzusetzen, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.

Bis vor zwei Jahren erhielten ledige Väter das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder nur, wenn die Mutter ausdrücklich zustimmte. Verweigerte sie ihre Zustimmung, lag das alleinige Sorgerecht bei ihr. Die Väter hatten keine Chance, dagegen Protest einzulegen. Ab jetzt gilt dagegen, dass das gemeinsame Sorgerecht automatisch gilt, wenn die Mutter keinen Protest gegen den Bescheid einlegt. Tut sie dies, muss sie ihren Protest begründen können, z.B. mit der Gewalttätigkeit des Vaters oder einer Alkoholkrankheit.

Damit reagiert die Regierung nicht nur auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und des Straßburger Gerichtshofes für Menschenrechte, die das Vetorecht der Mütter beide gekippt hatten, sondern auch auf den Wandel der Zeit: Noch 1995 wurden nur 15 Prozent der Kinder außerehelich geboren, doch heute sind es schon 33 Prozent und damit jedes dritte Kind. Mit der neuen Regelung soll deutlicher gemacht werden, dass beide Elternteile gemeinsam für das Kind verantwortlich sind, egal ob sie verheiratet sind oder nicht.