Mehr Rechte für Urlauber - Bei höherer Gewalt darf Reise gekündigt werden

Von Marion Selzer
24. Dezember 2012

Wie die Richter vom BGH entschieden haben, können Kunden, die eine Reise bei einem Veranstalter gebucht haben, von der Reise Abstand nehmen, wenn Fälle dazwischen geraten, die unter den Begriff "höhere Gewalt" zu subsumieren sind. Dazu zählen zum Beispiel schwere Unwetter oder das Ausbrechen politischer Konflikte am Urlaubsort.

Im konkreten Fall ging es um einen Kunden, der eine Kreuzfahrt gebucht hatte, seine Reise aber wegen der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull nicht antreten konnte. Sein Hinflug wurde gestrichen. Daraufhin kündigte er die Reise und sein Reiseveranstalter verlangte 90 Prozent der Reisekosten als Stornogebühr. Der Privatmann zog vor Gericht. Mit Erfolg, denn die Richter vom BGH sehen die Zahlung von Stornokosten für ungerechtfertigt, kann der Kunde wegen höherer Gewalt die Reise nicht antreten.