Urlauber müssen keine Ersatzunterkünfte dulden

Von Claudia Barwich
8. April 2013

Jeder Urlauber weiß, mit welch großer Freude das ausgesuchte Feriendomizil gebucht wurde. Perfekte Voraussetzungen für den gelungen Urlaub ergeben sich zu einem großen Teil durch die richtige Wahl des Hotels.

Aus diesem Grund ist es sehr ärgerlich, wenn bei der Ankunft am Urlaubsort eine Ersatzunterkunft durch eine Überbelegung angeboten wird.

Gerichtlich wurde nun festgelegt, dass dies ein Bruch von Seiten des Reiseveranstalters darstellt und der Urlauber dies nicht akzeptieren muss. Das Landgericht Frankfurt sprach dem Veranstalter das Recht ab, den Urlaubern eine andere Unterkunft aufzuzwingen. Häufig handelt es sich bei einer Ersatzunterkunft um eine minderwertigere Alternative, was den Mangel natürlich nur noch deutlicher vor Augen führt. Gründe, warum eine andere Unterkunft nicht akzeptiert wird, muss der Urlauber nicht einmal erklären.

Für das Gericht war es klar, dass der Veranstalter den Reisepreis zurück erstatten muss und ebenfalls die Zahlung einer Entschädigung, für die verbrachten Tage in der Ersatzunterkunft.