Mehr Schutz der Verbraucher beim Kauf von Waren innerhalb Europas

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. September 2012

Wer heute innerhalb von Europa Waren, zum Beispiel ein Auto, einkauft, der hat die Möglichkeit in einem Streitfall eine Klage in seinem Land gegenüber dem ausländischen Händler einzureichen, auch wenn der Vertrag im Land des Händlers unterschrieben wurde. Bislang galt dieses Recht für alle Bestellungen, die über das Internet oder auch telefonisch sowie per Post im Land des Bestellers aufgegeben wurden.

Bei einem Fall hatte eine Österreicherin in Deutschland bei einem Händler einen gebrauchten Wagen gekauft, aber anschließend stellte sie mehrere Mängel fest, die der Verkäufer verschwiegen hatte. So kam dieser Fall vor ein österreichisches Gericht, und der Oberste Gerichtshof in Wien fragte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nach, ob die Klage in Österreich verhandelt werden dürfte. Dies hat dann der EuGH bestätigt, wobei es wichtig sei, dass der Händler seine Waren auch im Ausland anbietet, zum Beispiel übers Internet.